ANALYSEN



Die zur Beantwortung der gestellten Beweisfragen erforderlichen Messungen und Probenahmen erfolgen in einem Ortstermin an der Anlage.


Die Auswertung und Analyse der vor Ort gesammelten Befundtatsachen erfolgt im Innendienst, oftmals werden auch Laboruntersuchungen hinzugezogen.


Die Bewertung von gemessenen Drücken sowie festgestellten Massen- und Volumenströmen oder die Auswertung von Luftmessungen oder Abgasmessungen ist in der Regel Schreibtischarbeit. Es wird kontrolliert, ob die gesammelten Messwerte den geltenden Gesetzen, Verordnungen, technischen Regeln und auch den vertraglichen Anforderungen entsprechen.


Handelt es sich bei der genommen Probe um einwandfreies Trinkwasser, das z.B. der jeweils geltenden Trinkwasserverordnung (TrinkwV) entspricht? Wurden dem Trinkwasser Inhaltsstoffe beigemischt? Sind Legionellen oder Verkeimungen festzustellen? Haben sich auf der Rohrinnenseite Microfilme gebildet? Sind europäische Vorgaben, wie z.B. die Anforderungen gem. europäischer Trinkwasserrichtlinie (98/83/EG), erfüllt? Sind Belange des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) berührt worden?


Im Heizungswesen stellen sich oft Fragen nach Verschlammungen von Fußbodenheizungsleitungen. Sind dem Heizungswasser Inhibitoren zugemischt worden? Entsprechen die abgerechneten Leistungen für die Heizungsinstallation denen der angebotenen Leistungen? Ist das Nachfüllwasser für die Heizungsbefüllung geeignet? Oftmals kann nach heutigen allgemein anerkannten Regeln nicht mehr (wie früher) einfaches Leitungswasser zum Befüllen der Heizungsanlage verwendet werden. Ist das zur Verfügung stehende Leitungswasser für Ihre Heizungsanlage überhaupt geeignet? Was muss unternommen werden, wenn dies nicht der Fall ist? Warum leidet ein Rohrsystem unter Lochfraß? Welche Ursache war verantwortlich für einen Rohrbruch?


Auch gibt es eine Reihe neuer Auflagen und Vorschriften zum Schutz des Trinkwassers. So schreibt die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in ihrer Fassung vom November 2011 beispielsweise vor, dass Heizungsanlagen nicht mehr über einen bloßen Füllschlauch (wie in der Vergangenheit) befüllt werden dürfen.

Der europäische Wunsch eines verstärkten Trinkwasserschutzes wird an dieser Stelle deutlich. Wie sieht nun eine fachgerechte und regelkonforme Befüllung aus? Was ist zu beachten? Wann ist eine Trinkwasseranlage meldepflichtig? Ab wann ist eine Anlage eine Großanlage? Welche Messungen sind in welchen Abständen durch wen durchzuführen und wem sind die Ergebnisse vorzulegen? Welche Rolle spielt hierbei das Gesundheitsamt?


Wenn eine Solaranlage vorhanden ist, muss die Solarflüssigkeit regelmäßig analysiert werden. Hierzu muss mindestens ein Test des pH-Wertes und die Prüfung des Frostschutzes über ein Refraktometer erfolgen. Auch ist zu prüfen, ob es zu Trübungen und/oder Ausflockungen kommt. So manche Solaranlage hält bei Weitem nicht so lange, wie gewünscht oder zuvor versprochen. In den meisten Fällen ist der Grund hierfür eine nicht erkannte, gravierende Veränderung der Solarflüssigkeit, die dann die Solarkomponenten angreift und zerstört. Auch das Einfrieren der Solaranlage ist aufgrund fehlender Flüssigkeitsanalyse keine Seltenheit. Dass zudem die Effektivität einer Solaranlage von der Beschaffenheit der verwendeten Solarflüssigkeit abhängt, wissen nur die Wenigsten.


Auch bei Schimmel im Haus sollte umgehend eine entsprechende Probenahme der Schimmelsporen stattfinden. Hier steht eventuell Ihre Gesundheit auf dem Spiel. Geeignete Luftmessungen geben Aufschluss darüber, ob eine Gefährdung von Atemwegen und Ihrer Gesundheit im Allgemeinen zu befürchten ist. Nach fachgerechter Beseitigung des Schimmels und der Ursachenbeseitigung erfolgt anschließend eine sogenannte Freimessung. Die Luft wird abschließend nach der Maßnahme auf Schimmelsporen und andere schädliche Inhaltstoffe untersucht, so dass Sie Ihre Räumlichkeiten wieder sicher und unbeschwert genießen können. Hierfür werden im Bedarfsfall zusätzlich renommierte Labore und Institute hinzugezogen. Weiter Informationen hierzu finden Sie auch im Abschnitt Wasserschaden.