SCHADEN­GUTACHTEN



Weisen technischen Anlagen oder Installationen plötzlich Mängel auf und entstehen sogar Schäden, dann kommt es zum klassischen Schadengutachten.


Auch wenn die Bezeichnung "Schadengutachten" immer wieder zu finden ist, so stellt dies keine eigene Gutachtenform dar.


Auch ein als "Schadengutachten" bezeichnetes Gutachten ist entweder ein Privatgutachten, ein Gerichtsgutachten oder ein Schiedsgutachten. Bei der Bezeichnung eines Gutachtens kommt es nämlich nicht auf seinen Inhalt an, sondern vielmehr auf seinen Zweck und die bestellenden Auftraggeber. Die Spannweite der Fragestellungen im "Schadengutachten" ist beinahe endlos. Von Geräuschen in den Leitungen und Geräten, undichten Gasleitungen, Druckverlusten im Heizungssystem, zu geringer Heizleistung, falscher 


Nebenkostenabrechnung, feuchten Flecken unter der Decke, nicht funktionierenden Klimaanlagen, Zugerscheinungen durch die Luft, zu hohen Verbrauchskosten bis zu undichten Duschtüren und der Lieferung vermeintlich falscher Ware zu möglicherweise überhöhten Preisen.

Hier ist fast alles denkbar. Fast immer wird die Frage „Woher kommt es, dass …?" ergänzt durch „Was muss man unternehmen, damit …?" und letztlich „Was kostet es, …?". Gerade bei Schadengutachten ist häufig bereits im Vorfeld ein Streit zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer entbrannt. Hier muss überlegt werden, ob man einem Rechtsstreit noch entgehen kann oder ob man einen Rechtsstreit für unvermeidlich hält.